AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH
Stand Juli 2021
I. Allgemeines
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH. Sie gelten für Verträge, die mit Kunden geschlossen werden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Sie gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH deren Geltung nicht nochmals widerspricht und die vertraglich geschuldete Lieferung oder Leistung vorbehaltlos erbringt.
II. Angebot und Lieferumfang, Kostenvoranschlag
1. Angebote der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH sind stets unverbindlich und freibleibend und eine Aufforderung an den Kunden eine Bestellung vorzunehmen. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Leistungen und Betriebskosten werden als Durchschnittswerte angegeben. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen ohne Zustimmung der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2. Der Käufer ist, soweit nicht eine andere Bindungsfrist bestimmt ist, an seine Bestellung 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH die Annahme der Bestellung dem Käufer bestätigt hat, oder die Lieferung ausgeführt ist.
3. Die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH behält sich Änderung der vereinbarten Menge und der Qualität der Leistung vor, soweit die Änderung im Rahmen der handelsüblichen Toleranz liegt.
III. Preis, Zahlung und Aufrechnung
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH. Eine Versendung erfolgt nur bei besonderer Vereinbarung mit dem Kunden. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, der Verpackungskosten, bei Exportlieferung zuzüglich der Zölle und anderer öffentlicher Abgaben. 2. Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH bei Preiserhöhungen ihrer Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, eine Erhöhung des Preises zu verlangen. Beruht der Preis auf einem Listenpreis, erhöht sich der Preis mit diesem. Bei einem Dauerschuldverhältnis ist eine Erhöhung ohne zeitliche Einschränkung möglich, wenn nichts anderes vereinbart ist. 3. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung oder Leistung und Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug frei Zahlstelle der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH zu leisten. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet. 4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn sie von der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind.
IV. Lieferfristen und Verzug
1. Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie von der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe, insbesondere Streiks und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb des Einflussbereichs der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes oder die sonstige Leistung von Einfluss sind. Entsprechendes gilt, wenn die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH ihrerseits nicht rechtzeitig beliefert wird.
3. Die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Hersteller oder ein Vorlieferant sie nicht beliefert. Das Rücktrittsrecht gilt nur, wenn ein Deckungsgeschäft vorgenommen ist, die Nichtbelieferung von der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH nicht zu vertreten ist, der Kunde unverzüglich von der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH hierüber informiert wird und Gegenleistungen des Kunden (z.B. eine Anzahlung) unverzüglich erstattet werden.
V. Gefahrenübergang und Transport
1. Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH überlassen. Der Kaufgegenstand wird nur auf Verlangen und Kosten des Käufers versichert.
2. Im Fall des Versendungskaufes geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts mit der Übergabe des Kaufgegenstands an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Herstellerwerk mit dem Verlassen des Werks auf den Käufer über. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH noch weitere Leistungen übernommen hat.
3. Teillieferungen der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Zahlung des Kaufpreises bleibt die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH Eigentümer des Kaufgegenstandes. Die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH behält sich weitergehend das Eigentumsrecht an dem Kaufgegenstand vor bis zur vollständigen Bezahlung aller derzeitigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden (Kontokorrentvorbehalt).
2. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln und gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern. Bei Vereinbarung eines über III Nr. 3 verlängerten Zahlungsziels oder bei einem Finanzierungskauf hat der Käufer den Kaufgegenstand unverzüglich gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen; andernfalls ist die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten des Käufers selbst zu versichern. Der Käufer verpflichtet sich, etwaige Entschädigungsansprüche als Sicherheit an die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH abzutreten.
3. Der Käufer darf den Kaufgegenstand ohne die Zustimmung der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH nicht verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, ist der Käufer zum Ausgleich der Kosten verpflichtet.
4. Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen oder zu verarbeiten. Er tritt an die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH bereits jetzt sicherungshalber die Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwächst. Entsprechendes gilt für Surrogate hiervon, z.B. Schadensersatzansprüche, Versicherungsansprüche. Die Ermächtigung des Käufers zum Einzug der Forderung im eigenen Namen widerruft die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH nur im Verwertungsfall.
5. Verarbeitet der Käufer den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH erfolgt und diese unmittelbar sicherungshalber Eigentum an der neu geschaffenen Sache erwirbt.
6. Im Verwertungsfall trägt der Käufer den Aufwand der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH bei der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Der angemessene Aufwand beträgt ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Der angemessene Aufwand ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH höheren oder der Käufer niedrigeren Aufwand nachweist.
7. Die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH wird den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand, die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt.
VII. Mängelrüge und Haftung für Mängel bei Kauf
1. Bei einem Sachmangel des Kaufgegenstands gelten die folgenden Bestimmungen:
(1). Bei mangelhafter Lieferung einer neu hergestellten Sache ist die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl berechtigt und verpflichtet zur Beseitigung des Mangels oder zur Nachlieferung. Schlagen diese Bemühungen der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH fehl, z.B. im Fall der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Nachlieferung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
(2). Ist Gegenstand des Kaufs eine neu hergestellte Sache, so verjährt in allen Fällen das Recht, Ansprüche wegen Mängeln geltend zu machen, in 12 Monaten nach Ablieferung der Sache.
(3). Ist Gegenstand des Kaufs eine gebrauchte Sache, haftet die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH dem Käufer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH beruhen. Ferner haftet die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH dem Käufer wegen eines Mangels einer gebrauchten Sache für sonstige Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH beruhen. Im Übrigen ist jede Haftung der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH gegenüber dem Käufer wegen Mängel einer gebrauchten Sache ausgeschlossen.
2. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die auf nachfolgenden Gründen beruhen und nicht auf ein Verschulden der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH zurückzuführen sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Sache, fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, versäumte Wartungsarbeiten, wenn diese üblich sind oder vom Hersteller empfohlen werden, normale Abnutzung insbesondere von Verschleißteilen, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe.
3. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt, soweit nichts anderes vereinbart, Abschnitt IX.
VIII. Mängelansprüche bei Montagearbeiten, Wartungsarbeiten, Planungs- und Überwachungsleistungen
Für Planungsleistungen, Überwachungsleistungen, Montagearbeiten und Wartungsarbeiten, die die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH übernommen hat, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ist diese Frist länger als die nach § 634a Absatz 1 Ziffer 1 BGB bestimmte Frist, so gilt die Frist nach § 634a Absatz 1 Ziffer 1 BGB. Diese Regelung gilt nicht für Leistungen von GMP REINRAUMSERVICE GmbH bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk besteht, § 634 a Absatz 1 Ziffer 2 BGB.
IX. Haftungsbegrenzung und Schadensersatz
1. Die Haftung der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH auf Schadensersatz richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, die auf einfacher fahrlässiger Begehung seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruht, ist ausgeschlossen, soweit nicht eine vertragswesentliche Pflichtverletzung vorliegt. Eine vertragswesentliche Pflicht besteht in der rechtzeitigen Lieferung und Montage der von wesentlichen Mängeln freien Leistung, sowie in Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Leistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leben, Körper oder Gesundheit oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
2. Die Haftung ist auf Schäden begrenzt, die der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss des UN-Kaufrechts bei Auslandsbezug.
2. Erfüllungsort für Zahlungsansprüche, sowie Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist bei einem Rechtsgeschäft mit einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Partei des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens der Sitz der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH in 72793 Pfullingen.
XI. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH ausschließlich im Rahmen des zwischen Kunden und der Firma GMP REINRAUMSERVICE GmbH bestehenden Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet und werden nicht an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden weitergegeben.